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Im Leitbild der Hospizbewegung* im Rhein-Erft-Kreis, dem auch der Hospiz Brühl e.V. verpflichtet ist, wird jede Art aktiver Sterbehilfe ausgeschlossen. Der Vorstand und die Mitglieder haben sich umfangreich mit dem Thema auseinandergesetzt und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Mitwirkung des Hospizvereins bei einem assistierten Suizid erfolgt. Beihilfe zur Selbsttötung gehört nicht zu den Aufgaben des Hospiz Brühl e.V.

Bei einem angetragenen Sterbewunsch ermöglicht der Hospizverein jedoch ein qualifiziertes Gesprächsangebot. Darin können lebensstärkende Alternativen aufgezeigt und ggf. psychologische Hilfen vermittelt werden. Auf Möglichkeiten der Schmerzbehandlung und Palliativmedizin wird ausdrücklich hingewiesen.

Das Recht auf Selbstbestimmung des Menschen wird in jedem Fall geachtet. Somit bietet der Hospizverein auch bei bestehendem Sterbewunsch Begleitung und Beistand an. Die Mitarbeitenden werden dafür zusätzlich geschult und fortgebildet.

Der Hospiz Brühl e.V. wirkt mit bei der Erstellung von Angeboten zur Suizidprävention.

Es erfolgt keine Werbung für Sterbehilfe-Organisationen.

*Medizinische, pflegerische, soziale und spirituelle Betreuung Schwerstkranker und Sterbender sollen dabei helfen, belastende Beschwerden und Schmerzen zu lindern, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht. Den schwierigen Bedingungen angepasst, soll die Lebensqualität dieser Menschen verbessert werden. Die Bewahrung der Würde und die Erhaltung der Eigenständigkeit haben Vorrang bei der hospizlichen Betreuung.

 

 

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